QAL2-Messungen

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QAL2-Messungen

Zur Einrichtung der kontinuierlichen Emissionsüberwachungssysteme sowie eines Qualitätssicherungssystems wurde vom Ministerium für Umwelt und Städtebau im Amtsblatt Nr. 28082 vom 12.10.2011 eine entsprechende Verordnung veröffentlicht.

Das Second-Level-Qualitätssicherungssystem (QAL2) steht für eine Methode zur Erstellung der Kalibrierungsfunktion am Ende paralleler Messungen, die mit den Standardreferenzmethoden (SRM) durchgeführt wurden, bevor es nach der ordnungsgemässen Installation der kontinuierlichen Emissionsüberwachungssysteme (CEMS) in Betrieb genommen wird. QAL2-Studien werden mindestens alle fünf Jahre gemacht. Diese Frist kann nach Erachten des Ministeriums verkürzt werden.

QAL2-Studien werden von einem vom Ministerium als qualifiziert angesehenen Labor nach dem Standard EN 14181 durchgeführt. QAL2-Studien und die jährlichen Gültigkeitstests können nicht in firmeneigenen Laboratorien mit den CEMS ausgeführt werden. Die Zulieferfirma, welche die CEMS installiert, deren Mitarbeiter und/oder die Stakeholder, die Partner der zugelassenen Laboratorien sind, dürfen auf der gleichen Anlage keine QAL2-Studien und auch keine jährlichen Gültigkeitstests durchführen.

Das ausgewählte Laboratorium muss die QAL2-Messergebnisse und Berichte innerhalb von vier Monaten dem Gouverneur vorlegen. Laut Vorschrift müssen im jeweiligen QAL2-Bericht folgende Elemente enthalten sein:

  •  Beschreibung und Foto des Betriebs sowie der Stellen, an denen die Proben entnommen wurden
  • Beschreibung der Produktionsbedingungen des Betriebs
  • Beschreibung des verwendeten Kraftstoffs oder verwendeter Kraftstoffe während der Prüfung
  • Namen der befugten Laboratorien
  • Namen der Personen, welche die Messungen durchgeführt haben
  • Akkreditierungsurkunde EN ISO / IEC 17025 des befugten Prüflabors sowie die vom Ministerium erhaltene Zulassungsbescheinigung samt Anhängen
  • Beschreibung des benutzten CEMS, Messbereich und Standort
  • Beschreibung der verwendeten SRM
  • Messbereich, Messunsicherheit und Namen und Zahlen der gemessenen Standards
  • Datum und Zeit der Parallelmessungen
  • Detaillierte Angaben über alle Messungen mit CEMS und SRM
  • Kalibrierfunktion und aktuelle Kalibrierung, welche alle Daten enthalten, die zur Berechnung der Kalibrierfunktion verwendet werden und den Variabilitätstest anwenden
  • X-y-Diagrammaufstellung der parallelen Messungen mit aktuellem Kalibrierintervall
  • Ergebnisse des letzten Funktionstests

* Die Leitlinien bezüglich der Installation von kontinuierlichen Emissionsmesssystemen auf Industrieanlagen sind in der Kontrollverordnung über industrielle Luftverschmutzung festgelegt.